Schulaufnahmeverfahren

Schulaufnahmeverfahren für das Schuljahr 2027/2028

 

Was ist ein Schulaufnahmeverfahren und wer muss daran teilnehmen?                          

Mit dem Schuljahr 2027/28 beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, die Schulpflicht. 

Im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens melden Eltern ihr schulpflichtiges Kind bei der örtlich zuständigen Schule an. Alle Eltern sind dazu verpflichtet, Ihr Kind bei einem Einschulungsgespräch persönlich vorzustellen.

 

Wann findet das Schulaufnahmeverfahren am Spreecampus statt?

An der Spreecampus Grund- und Oberschule finden die Gespräche an folgenden Tagen statt:

 

Montag, 23.11.2026

    13:00 – 15:00 Uhr

Donnerstag, 26.11.2026   

 13:00 – 15:30 Uhr

 

Wie und wo vereinbare ich einen Termin?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zum Einschulungsgespräch telefonisch unter 

03361 3752416. Sie erreichen uns in der Zeit von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

 

Welche Unterlagen benötige ich? Was muss ich mitbringen? 

Bitte bringen Sie unbedingt Ihr Kind und folgende Unterlagen zum Einschulungsgespräch mit: 

 

  • ausgefüllter Anmeldebogen 

  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie

  • Personalausweis der Sorgeberechtigten in Kopie

  • bei alleinigem Sorgerecht – Sorgerechtsbescheinigung oder Negativbescheinigung des Jugendamtes in Kopie

  • Nachweis der Masernschutzimpfung (im Original)

  • Nachweis über die Teilnahme an der Sprachstandfeststellung (von der Kita im Original)

  • Nachweis über schulärztliche Untersuchung in Kopie (in der Regel liegt Ihnen diese zum Zeitpunkt des Einschulungsgespräches noch nicht vor; Termine für die schulärztliche Untersuchung erhalten Sie über die Kita oder das Gesundheitsamt)

  • bei Rückstellungswunsch um 1 Jahr die Kita-Bestätigung, dass der Kitaplatz erhalten bleibt in Kopie

 

Wer entscheidet über die Aufnahme?

Im Rahmen der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörden entscheidet nach § 50 Abs. 1 BbgSchulG der Schulleiter über die Aufnahme in die Schule. Eine Entscheidung zur Aufnahme trifft der Schulleiter erst nach der Genehmigung der Klassenbildung durch das Staatliche Schulamt. 

 

Wo finde ich weitere Infos?

Alle allgemeinen Informationen zum Aufnahmeverfahren und den Anmeldemodalitäten können Sie dem Schulportal entnehmen.